Kaum stand er im Restaurant in Leipzig am Herd, da war er auch schon Entdeckung des Jahres des „Gault Millau“ – Peter Maria Schnurr.

Als erstes Restaurant in den 5 neuen Bundesländern wurde das „Falco“ im 27. Stock des Leipziger Hotels „The Westin“ nun vom „Michelin“ mit zwei Sternen ausgezeichnet.

„Wir haben hier 2005 bei Null angefangen und seit dreieinhalb Jahren keine Kompromisse gemacht.“

Nun ist der Baden-Württemberger Küchenchef mit seinem Team in der Spitzengastronomie angekommen. Die zwei Sterne für das „Falco“ sieht Schnurr als „Leuchtfeuer für den Osten“. Für ihn ist es wichtig, das jemand die Vorreiterposition einnimmt. Damit die Gastroszene davon profitieren und nachziehen kann.

Nun macht sich Peter Maria Schnurr auf den Weg in die „Weltliga“. Sein Ziel: Drei Sterne im „Michelin“.

Gourmet-Restaurant FALCO

Gerberstraße 15, Tel: 0341/9 88 27 27,
Infos: www.falco-leipzig.de
Öffnungszeiten: Dienstag bis Samstag 19.00 Uhr – 23.00 Uhr

Zum 1. Januar 2009 wird das Jugendschutzgesetz (JuSchG) in § 10 geändert. Das ist eine Folge des dann in Kraft tretenden Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Danach dürfen auch an Jugendliche über 16 Jahren keine Tabakwaren mehr abgegeben werden und sie dürfen in Gaststätten nicht mehr rauchen. Eine Übergangsfrist gilt für die Automaten. Diese müssen erst zum 1. Januar 2009 umgestellt werden.

neu ab 1.1.2009:

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

Aus diesem Grund wird ab Januar ein neuer Aushang für Restaurants nötig, der ab Dezember 2008 im Dehoga-Shop erhältlich sein wird.

Nun ja, eigentlich hatte ich mich auf diesen Abend gefreut. Nicht nur, weil er in trauter Zweisamkeit stattfinden sollte, auch weil ich schon ewig nicht mehr chinesisch essen war.
Als wir allerdings im Mekong in Zittau, unweit der wunderschönen Altstadt, ankamen, begrüßte uns ein vom Regen verwischter handgeschriebener Zettel, der kaum zu entziffern war und teilte uns eine Schließung bis zum besagten Tag mit. Im ersten Moment ein bißchen enttäuschend, allerdings hätten wir das Haus ja auch am nächsten Tag noch einmal aufsuchen können.

Auf den zweiten Blick machte uns dann aber doch Einiges stutzig. Komisch war, das auf dem Schild weder ein Betriebsurlaub noch eine Neueröffnung angekündigt wurde. Wenige Tage vorher hatte das Gebäude noch ein riesiges Baugerüst vor den Pforten stehen, was auf eine eventuelle Renovierung schließen lies. Das Restaurant verfügt über eine große Terrasse – auch hier weder Stühle noch Tische zu sehen, die darauf hindeuteten, das es zum morgigen Tag wieder den gewohnten Betrieb aufnehmen würde. Beim Blick durch das Fenster gab sich dann ein komplett chaotisches Bild. Farbeimer, Leitern und einen total beklecksten Teppich nahmen wir wahr.

Eine Homepage, der man eventuelle Infos hätte entnehmen können, existiert für diese Gaststätte nicht. Im Branchenverzeichnis ist man allerdings noch geführt. Weitere Recherchen blieben bis dato erfolglos. Eine wahrlich seltsame Geschichte.

Sollte der Betreiber des Hauses sich zu einer Wiedereröffnung entschließen, wird es mit Sicherheit schwer werden Gäste ins Restaurant zu holen – ob nun neue oder bekannte Gesichter. Auch wenn ich vorher nur Positives über das Mekong vernehmen konnte, so werden wir nicht die Einzigsten gewesen sein, die einen Abstecher ins Ungewisse gemacht haben.

Nach 3 Stunden Verhandlung in Karlsruhe über die Klage von zwei Wirten und eines Diskothekenbesitzers stand am Ende fest: Die entgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird erst Ende Juli fallen und werde richtungsweisend für die gesamte deutsche Kneipenlandschaft sein. So Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Auch wenn es vordergründig nur um die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin gehe, seien die Verfahren exemplarisch für eine Reihe vorliegender Klagen. Geklagt hatten zwei Gastwirte aus Tübingen und Berlin sowie der Betreiber einer Heilbronner Diskothek. Dem Verfassungsgericht liegen etwa 30 Verfassungsbeschwerden gegen Rauchverbote vor. Das Gericht werde prüfen, ob die Ausnahmen vom Verbot gerechtfertigt seien.

Dehoga-Chefin Ingrid Hartges zitierte aus Studien und Mitgliederumfragen des Dehoga-Bundesverbandes, des Dehoga-Landesverbandes Baden-Württemberg und eines Marktforschungsinstitutes die negativen Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag: Nach diesen Einschätzungungen hat etwa die Hälfte der Gastronomiebetriebe durch den Nichtraucherschutz Umsatzrückgänge von durchschnittlich 20 bis 25 Prozent.

Den Vertretern der Bundesländer Baden-Württemberg und Berlin und des Deutschen Krebsforschungszentrums wurde ein breiter Raum zur Darlegung und Verteidigung ihrer Argumente eingeräumt.

Bereits zum siebten Mal schreibt der Leaders Club Deutschland seinen Award für innovative und kreative Gastronomiekonzepte aus. An der Ausschreibung können sich Gastronomen aus Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz mit Konzepten bewerben, die wettbewerbsfähig, praktikabel und multiplikationsfähig sind. Vorraussetzungen für das „LEADERS CONCEPT DES JAHRES“ sind lediglich der Mut die eigene Karriere zu gestalten sowie das die Umsetzung des Konzeptes zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine zwei Jahre realisiert ist. Vergeben wird der Preis im Rahmen einer Branchenveranstaltung am 10. November 2008 im Stadtgarten Essen. Mit dem im Jahre 2002 ins Leben gerufenen Wettbewerb will der Leaders Club Innovationen dieser Branche fördern und zur Selbstständigkeit motivieren.

Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2008. Eine Fachjury trifft die Vorauswahl und bestimmt die Nominierten für die Award-Nacht. Bereits die Nominierung bedeutet für junge Gastronomen die Anerkennung ihrer Idee durch Branchenkollegen und den Schritt in die Öffentlichkeit. Im Rahmen der Veranstaltung präsentieren sich die Teilnehmer mit einer Kurzvorstellung von Vision und Konzept sowie dem im Vorfeld gedrehten Video.

Wer es mit seinem Konzept bis ins Finale schafft, bekommt direkte Unterstützung vom Leaders Club: Einladung zur Award-Nacht, Profi-Video über den Betrieb sowie die kostenlose Mitgliedschaft im Leaders Club für ein Jahr. Die Mitgliedschaft bedeutet für die Nachwuchsgastronomen die Einbindung in das Leaders Club-Netzwerk mit Teilnahme an Clubtreffen und Fachstudienreisen.

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